An

<Bezeichnung der Schule>

<Direktion bzw. Schulleiter>

<Straße>

<PLZ Ort>

 

 

<Wohnort>, <Datum>

 

Betreff: Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer und anderer persönlicher Daten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Zusammenhang mit der Ermittlung von Schüler- und Schülerinnendaten zum Zwecke der Bildungsdokumentation erhielt <ich/meine Tochter/mein Sohn> die Aufforderung, die Sozialversicherungsnummer meiner Tochter/meines Sohnes und weitere persönliche Daten bekannt zu geben.

Im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG 2000) und den Bestimmungen über die grundsätzliche Zulässigkeit von Datenanwendungen (§ 6 und § 7 DSG 2000) bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Datenermittlung. Die erhobenen Daten sollen nach Maßgabe des Bildungsdokumentationsgesetzes überdies an verschiedene Empfänger übermittelt werden.

Eine solche Ermittlung bzw. Übermittlung von Daten ist nur dann zulässig wenn dafür ein festgelegter, eindeutiger und rechtmäßiger Zweck gegeben ist und dadurch nicht schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen verletzt werden.

Dies ist durch das Bildungsdokumentationsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen nicht gegeben. Die im Bildungsdokumentationsgesetz genannten Gründe für die Datenermitlung und -verwendung sind überschiessend, nicht eindeutig und widersprüchlich. Deshalb verweigere ich die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer.

Sollte aus Ihrer Sicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer bestehen, beantrage ich die bescheidmäßige Ausfertigung der Aufforderung zur Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

<Unterschrift des Schülers/der Schülerin bzw. eines Erziehungsberechtigten>

<Name>