An den

<Aussteller des Bescheids>

<Straße>

<PLZ Ort>

<Fax>

Wien, <Datum>

Betreff: Berufung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegen den Bescheid des <Stadtschulrates für Wien / Landesschulrates für _______________ / Schulerhalter ....> vom <Ausstellungsdatum>, GZ <GZ> erhebe ich im Namen meines Sohnes / meiner Tochter <Name> fristgerecht das Rechtsmittel der

Berufung,

mit dem der Bescheid seinem gesamten Inhalt nach angefochten wird, verbunden mit dem Antrag diesen ersatzlos zu beheben.

Mit dem angefochtenen Bescheid stellt der <Aussteller> fest, dass ich. verpflichtet wäre, die Sozialversicherungsnummer meines Sohnes / meiner Tochter zur Speicherung und Übermittlung an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach den Bestimmungen des BildungsdokumentationsG (§ 3 Abs. 1 Z 3) bekannt zu geben.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass die zitierten Bestimmungen des BildungsdokumentationsG gegen das mir und meinem Sohn / meiner Tochter zustehende Recht auf Datenschutz (§ 1 DSG 2000) sowie auf Achtung des Privatlebens (Art 8 EMRK) verstößt. Wir halten dieses Gesetz aus diesem Grunde für verfassungswidrig und beantragen, dass die Berufungsbehörde den angefochtenen Bescheid ersatzlos beheben möge.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

<Datum> <Unterschrift des Erziehungsberechtigeten>

<Name>