An

<Firma>

Geschäftsführung

<Adresse>

<PLZ Ort>

 

<Ort>, <Datum>

 

Betreff: Auskunftsbegehren/Widerspruch/Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Sie führen personenbezogene Datenverarbeitung(en) und Datenanwendungen. Wir ersuchen Sie unter Hinweis auf § 1 DSG 2000, § 26 DSG 2000 und alle weiteren anwendbaren Bestimmungen des DSG 2000 um Beantwortung der folgenden Fragen:

Mein gesetzlich vorgeschriebener Beitrag zur Mitarbeit:

<Angabe von Gründen für die Anfrage bzw. Hinweise auf Datenanwendungen, in denen Daten enthalten sein könnten, z.B. Zusendungen, die man erhalten hat, Medienberichte über Privatdatenbestände, über Adressverzeichnisse, Adress-CD's, Vorfälle bei Adressenverlage>.

Nachweis meiner Identität:

o auf Grund früherer Korrespondenz/Geschäftsbeziehungen haben Sie die Möglichkeit eines Unterschriftsvergleiches,

o sollten Bedenken zur Identität bestehen, können Sie allfällige Korrespondenzen eingeschrieben, eigenhändig an meine Person zustellen lassen,

o Name und Adresse dieses Schreibens sind ident mit den bei Ihnen verwaltete Daten,

o ich gebe Nummer und ausstellende Behörde eines Personaldokuments bekannt: _________________________,

o ich lege eine Kopie meines <Reisepasses / Personalausweises / Führerscheins / sonstiger amtlicher Lichtbildausweis> bei.

Sie werden ersucht, auch alle anfallenden Daten zu beauskunften, die über Schlüssel-, Such- und Referenzbegriffe mit meinen personenbezogenen Daten direkt oder indirekt verknüpft werden können (§ 4 DSG 2000). In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass z.B. auch für den Fall, dass Daten nur auf die Art mit meinen Daten verknüpft sind, dass meine Daten nach der Auswahl von Kriterien in Listenform angezeigt werden, sehr wohl personenbezogene Daten im Sinne des DSG 2000 vorliegen. Dies gilt selbstverständlich auch für berechnete Daten (vgl. OGH-Urteil 6Ob25/90), die mit meinen Daten verknüpft wurden.

Werden die Daten nach § 10 DSG verarbeitet, ersuche ich um die zusätzliche Angabe von Name und Anschrift Ihres Dienstleisters.

Wenn Sie Daten im internationalen Datenverkehr verarbeiten, ersuche ich Sie unter Hinweis auf die §§ 12-13 DSG 2000, die Geschäftszahl der Genehmigung durch die Datenschutzkommission anzugeben.

Soweit Sie Daten in automatisierter Form ermitteln (berechnen), die rechtliche Folgen haben können oder die Ihre Entscheidung zur Erbringung oder Nicht-Erbringung von Leistungen gegen meine Person beeinflussen können, wird gemäß §49 Abs 3 DSG 2000 beantragt das Zustandekommen der automatisierten Ermittlung (Berechnungsmethode) und des logischen Ablaufs der automatisierten Entscheidungsfindung zu beauskunften. Dies bezieht sich insbesondere auf Bewertungen, Einschätzungen und Ratings, die geeignet sind meine beruflichen Leistungsfähigkeit, meine Kreditwürdigkeit, meine Zuverlässigkeit oder mein Verhaltens zu bewerten.

Gemäß § 26 DSG 2000 hat die Auskunft binnen acht Wochen schriftlich, kostenlos und in allgemein verständlicher Form zu erfolgen.

Insoferne Sie Daten, die mich betreffen, in eine öffentlich zugängliche Datei im Sinne des §28 DSG 2000 aufgenommen haben, widerspreche ich der weiteren Verwendung dieser Daten.

Die Aufnahme in eine öffentliche Datei durch Ihr Unternehmen ist keinesfalls gesetzlich angeordnet. Nach §28 DSG 2000 sind Sie verpflichtet die betroffenen Daten innerhalb von acht Wochen zu löschen. Eine Begründung für den Widerspruch ist nach §28 DSG 2000 nicht notwendig.

Eine diesbezügliche Pflicht zur Löschung von Daten ergibt sich außerdem aufgrund des §151 Abs. 8 GewO 1994.

Für alle Daten, die Sie aufgrund einer von mir abgegebenen freiwilligen Zustimmung verwenden, widerrufe ich die Zustimmung nach §8 bzw. §9 DSG 2000. Diese Zustimmung stellt eine freiwillige Zustimmung gem. DSG 2000 § 4 dar und kann daher jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine weitere Verwendung dieser Daten ist damit ab sofort nicht mehr zulässig.

Gemäß DSG 2000 sind Sie verpflichtet alle Stellen, an die bisher personenbezogene Daten, die mich betreffen, übermittelt wurden, über die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung dieser Daten zu informieren.

<folgender Absatz je nach Situation>

Als Bestätigung der Durchführung senden Sie mir beiliegende Unterlassungserklärung unterfertigt zurück. Für den Eingang der Unterlassungserklärung habe ich mir den <Datum – angemessene Frist> vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

 

<Unterschrift>

<Name>

Anlagen:

<Anlagen anführen, sofern welche notwendig sind>

<Name des Betroffenen>

<Adresse>

<PLZ ORT>

 

 

 

Unterlassungserklärung

 

Die <Firma/Organisation> erklärt, den Antrag auf Löschung von <unrichtigen/rechtswidrig verarbeiteten> Daten nach §27 DSG 2000 <des/der> <Herrn/Frau> <Name des Betroffenen> erhalten zu haben und erklärt rechtsverbindlich, dass die Löschung der betroffenen Daten erfolgt ist.

Sollte eine Löschung aufgrund technischer oder organisatorische Gegebenheiten im Sinne des §27 Abs. 3 nicht möglich sein, so erklärt die <Firma/Organisation>, dass entsprechende technische und organisatorische Vorkehrungen (im Sinne des §27 DSG Abs. 3 zusätzliche Anmerkungen) getroffen wurden, die eine weitere Verwendung oder Beauskunftung der betroffenen Daten verhindern.

Weiters bestätigt die <Firma/Organisation>, dass alle bisherigen Empfänger, an die die von der Löschung betroffenen Daten weitergeleitet wurden, über die Löschung und die damit verbundene Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der betroffenen Daten in Kenntnis gesetzt wurden. Dies betrifft insbesondere <Angabe der Daten>, <eventuell Verweis auf relevante Gesetzesstellen>.

Die <Firma/Organisation> erklärt darüber hinaus rechtsverbindlich, zukünftig eine neuerliche Ermittlung oder Verwendung der betroffenen Daten zu unterlassen.

Die <Firma/Organisation> verpflichtet sich bei Nichteinhaltung der vorliegenden Erklärung neben allfälligen gesetzlichen Ansprüchen eine Pönale von EUR 1.000,00 an den Betroffenen zu leisten.

 

 

 

 

Firmenmäßige Zeichnung <der Firma/Organisation>

Ort, Datum